Wirecard Insolvenz

Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat die Wirecard AG am 25. Juni 2020 Insolvenzantrag gestellt. Am 29. Juni 2020 hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Münchner Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt. Er wird nun u.a. prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen.

Ist das der Fall können die Gläubiger der Wirecard AG, dazu zählen auch die Aktionäre und Anleger, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch wenn nicht mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen ist, sollte die Anmeldung vorgenommen werden. Denn die Insolvenzquote kann steigen, wenn es beispielsweise gelingen sollte, werthaltige Unternehmensteile zu verkaufen oder verschollene Gelder aufzutreiben.

Aktionäre haben im Insolvenzverfahren zwar schlechte Karten, da ihre Forderungen nachrangig bedient werden. Das kann sich aber ändern, wenn sich der Betrugsverdacht bewahrheitet. Daher sollten auch Aktionäre ihre Forderungen anmelden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Forderungsanmeldung, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Da die Insolvenzquote nicht ausreichen wird, um die finanziellen Verluste auszugleichen, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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