Wirecard-Sammelklage

Im Wirecard-Skandal steht die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bevor. Das Landgericht München hat am 14. März 2022 einen entsprechenden Beschluss erlassen und damit das KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG können sich dann der „Sammelklage“ anschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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Im Wirecard-Musterverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Geschädigte Wirecard-Anleger haben nun noch sechs Monate Zeit, sich dem Kapitalanleger-Musterverfahren anzuschließen. Alternativ haben sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen.

Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) richtet sich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und gegen die Wirtschaftsprüfer. Letztere hatten der Wirecard AG über Jahre ihr Testat erteilt, obwohl es offensichtlich schon seit 2015 Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen gab. Im Sommer 2020 flog der Wirecard-Skandal schließlich auf und es kam ans Licht, dass rund 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten auf den Philippinen wahrscheinlich nie existiert haben.

Nachdem das Landgericht München mit Urteil vom 23. November 2022 entschieden hat, dass Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren keine Schadenersatzansprüche anmelden können (Az. 29 O 7754/21) und das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 6. Februar 2023 deutlich gemacht hat, dass gegenüber der Finanzaufsicht BaFin keine Schadenersatzansprüche bestehen (Az.: 1 U 173/22), bietet das KapMuG-Verfahren den geschädigte Aktionären eine gute Möglichkeit, doch noch Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

In dem Musterverfahren soll geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Prüfpflichten vernachlässigt und sich gegenüber den Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben. Hintergrund ist, dass sie den Abschlüssen der Wirecard AG regelmäßig ihren Segen erteilt haben, obwohl die Bilanzen nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft offenbar schon seit 2015 aufgebläht waren.

Nachdem der Musterkläger nun bestimmt worden ist, haben Wirecard-Aktionäre noch sechs Monate Zeit, sich dem Musterverfahren anzuschließen. Dabei bietet die Teilnahme am Musterverfahren verschiedene Vorteile. „Das Prozesskostenrisiko ist gering und eine mögliche Verjährung der Schadenersatzansprüche wird durch die Teilnahme gehemmt“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Urteil in dem Musterverfahren ist zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagte bindend. Es kann aber anschließend auf die Aktionäre, die sich dem Musterkläger angeschlossen haben, übertragen werden.

Verfahren richtet sich gegen Wirtschaftsprüfer EY

Das Musterverfahren richtet sich u.a. gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) und ihre möglichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Wirecard-Bilanzen. Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten den Bilanzen des Konzerns jahrelang ihren Segen erteilt und erst 2019 das Testat verweigert. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Sonderprüfungsbericht vor.

Verdacht auf frisierte Bilanzen

Wie sich schließlich herausstellte, waren bei Wirecard fast 2 Milliarden Euro verschwunden oder haben nie existiert. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft deuteten darauf hin, dass die Bilanzen der Wirecard AG schon seit 2015 „frisiert“ wurden. „Das wirft natürlich die Frage auf, warum die Wirtschaftsprüfer regelmäßig ihr Testat für die Bilanzen erteilt haben und ob sie ihren Prüfungspflichten sorgfältig genug nachgekommen sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

OLG: Anleger vertrauen auf das testat der prüfer"

In einer Verfügung vom 9. Dezember 2021 hat das OLG München bereits deutlich gemacht, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen den erteilten Testaten und der Anlageentscheidungen sieht (Az.: 8 U 6063/21). „Anleger vertrauen auf das Testat der Wirtschaftsprüfer. Ohne Testat hätten sie vermutlich keine Wirecard-Aktien gekauft und hätten jetzt nicht den Schaden. Haben die Wirtschaftsprüfer ihre Prüfungspflichten nachlässig erledigt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“ , so Rechtsanwalt Seifert.

Laufende Klagen werden ausgesetzt

Diese und weitere Fragen werden voraussichtlich im KapMuG-Verfahren geklärt werden. In dem Verfahren werden Rechtsfragen gebündelt und entschieden. So muss nicht jeweils einzeln geklagt werden. Anleger und Aktionäre können sich der Musterklage anschließen. Durch die Teilnahme ist die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt. Das Urteil in dem Musterverfahren ist zunächst für den Musterkläger und die Beklagte bindend. Es kann aber auf Anleger, die sich dem Musterverfahren angeschlossen haben, übertragen werden. Durch die Einleitung des Musterverfahrens sind laufende Klagen gegen EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal zunächst ausgesetzt.

Auch Wirecard-Vorstand angeklagt

Die Teilnahme am KapMuG-Verfahren ist in der Regel deutlich günstiger als individuell zu klagen und somit auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung geeignet. Dabei richtet sich das Musterverfahren nicht nur gegen die Wirtschaftsprüfer, sondern auch gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG.

Anmeldung zur teilnahme muss ein Anwalt vornehmen

Mit der Eröffnung des KapMuG-Verfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht ist vermutlich im Sommer zu rechnen. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Verfahren muss zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen. title="Brüllmann Rechtsanwälte">BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern an, sich schon jetzt unverbindlich für eine Teilnahme registrieren zu lassen.

Kostenblose Erstberatung

Darüber hinaus bietet BRÜLLMANN Rechtsanwälte allen Wirecard-Anlegern auch eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Telefonisch erreichen Sie Ihren Wirecard-Anwalt unter 0800 000 1959 - bundesweit kostenlose Servicenummer.

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