Wirecard Schadenersatz

Der Bilanzskandal und die folgende Insolvenz der Wirecard AG ist für die Aktionäre und Anleger in die Anleihe und Derivate ein finanzielles Desaster. Forderungen können im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, sobald es eröffnet ist. Über die Insolvenzquote lässt sich allerdings nur ein geringer Teil der finanziellen Verluste wieder hereinholen.

Um die finanziellen Verluste so minimal wie möglich zu gestalten, können Aktionäre und Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Wirecard-Aktie notierte einst bei fast 200 Euro und ist inzwischen nur noch wenige Euro wert. Den sog. Kursdifferenzschaden können die Aktionäre geltend machen. Ebenso können die übrigen Anleger ihre Schadensersatzansprüche geltend machen.

Nachdem die Wirecard AG inzwischen einräumen musste, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten auf den Philippinen mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ nicht existieren, besteht inzwischen der Verdacht, dass schon seit 2015 Umsätze erfunden und Bilanzen aufgeblasen wurden. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt inzwischen wegen der Verdachts der Marktmanipulation, der Bilanzfälschung und des Betrugs. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, hätte das für die Aktionäre den Vorteil, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nicht mehr nachrangig behandelt werden. Auch wenn das nur ein schwacher Trost ist.

Wer nicht auf dem Verlusten sitzenbleiben möchte, hat nur die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies ist ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren möglich.

Schadensersatzansprüche kommen nicht nur gegen die mutmaßlichen Täter in Betracht, sondern auch gegen Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG und gegen die Wirtschaftsprüfer.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Anleger haben im Wirecard-Skandal enorme finanzielle Verluste erlitten. Hoffnung auf Schadenersatz macht ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 3. Mai 2022 (Az.: 6 O 598/21). Demnach muss die Erzgebirgssparkasse einem Ehepaar Schadenersatz in Höhe von rund 43.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen. Der Anlageberater hatte die kritische Berichterstattung zum Geschäftsgebaren der Wirecard AG in den Beratungsgesprächen unter den Tisch fallen lassen und damit seine Informationspflicht verletzt.

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